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Zunftholz Qualität und Produktsicherheit für den Holzbau ZUNFTHOLZ PREMIUM OF WOOD www.rettenmeier.com Fachhandel

www.rettenmeier.com www.rettenmeier.com Seite 2 Seite 3 ZUNFTHOLZ ZUNFTHOLZ Inhalt Wissenswertes 4 Keilgezinktes Vollholz KVH®-1plus® - NSi Fi 6 Balkenschichtholz QLH®-Duo-plus® - NSi Fi 7 Balkenschichtholz QLH®-Trio-plus® - NSi Fi 9 Liste nach Maß aus KVH®-1plus® - NSi Fi 10 Keilgezinktes Vollholz KVH®-1plus® - NSi Kie 11 Konstruktionsholz - NSi Fi 12 Keilgezinktes Vollholz KVH®-1plus® - SELECT Fi 13 Balkenschichtholz QLH®-Duo-plus® - Si Fi 14 Balkenschichtholz QLH®-Trio-plus® - Si Fi 15 Keilgezinktes Vollholz KVH®-1plus® - SELECT DG 16 Balkenschichtholz QLH-Duo-plus® - SELECT DG 17 Fassade Douglasie 18 Terrassendeck Douglasie 19 Hobelware Rauspund 20 Schnittholz sägerau: Latten, Rahmen 21 Schnittholz sägerau: Brettware 22 CE Schnittholz trocken 23 Schnittholz sägerau: Keilbohlen 24 Technische Merkmale rettenmeier® Zunftholz 25 Verkaufs- und Lieferungsbedingungen 27 Holz mit Wert. Wir bieten unseren Kunden für den Fach-, Holz-, Baustoff- und Bedachungsfachhandel qualitativ hochwertige Produkte sowie eine umfassende Sortimentskompetenz. Unsere starke Kunden-orientierung macht uns zum perfekten Ansprechpartner rund um alle Belange des Holzbaus. Vielfältiges Know-how und bedarfsgerechte Lieferung zeichnen uns weiterhin aus.

www.rettenmeier.com www.rettenmeier.com Seite 4 Seite 5 ZUNFTHOLZ ZUNFTHOLZ Die Lebensdauer von Holzbauteilen im Außenbereich kann durch die Anwendung des konstruktiven Holzschutzes erheblich verlängert werden. Ohne ihn kann die Gebrauchsdauer durch lokale Gegebenheiten (hohe Umgebungsfeuchte, ständiger oder teilweiser Wasserkontakt, keine Hinterlüftung usw.) stark beeinflusst werden. Dagegen kann eine günstige Einbausituation, z.B. kein Erdkontakt, Abdeckung u.a., ebenfalls die Lebensdauer deutlich verlängern. Nachstehende Übersicht zeigt die Gebrauchsklassen für Holz und Holzprodukte gemäß DIN EN 335-1. Gebrauchsbedingungen von Holz und Holzprodukten Konstruktiver Holzschutz verlängert die Nutzungsdauer Neben der Holzauswahl und natürlicher Dauerhaftigkeit des Holzes sind baulich-konstruktive Maßnahmen für die Lebensdauer von großer Bedeutung. Ist Holz über einen längeren Zeitraum erhöhter Feuchtigkeit ausgesetzt, kommt es zu Schädigungen durch Pilzbefall. Eine fachgerechte Planung und die Berücksichtigung des konstruktiven Holzschutzes bei der Ausführung kann das verhindern. Bei stehenden, tragenden Holzbauteilen sollte grundsätzlich im Außenbereich ein direkter Erdkontakt vermieden werden. Zum Schutz vor Spritzwasser empfiehlt es sich einen Mindestabstand (Aufständerung) von ca. 15 cm einzuhalten. Für liegende Holzkonstruktionen gilt es auch den direkten Erdkontakt zu vermeiden und immer ausreichenden Abstand zum Untergrund zu haben. Damit kein Wasser stehen bleiben kann, müssen waagerechte Flächen ein Gefälle aufweisen. Maßnahmen zur Verlängerung der Dauer-haftigkeit und Lebensdauer von Holzkonstruktionen: • Holzbauteile so konstruieren, dass Wasser ablaufen kann • Staunässe vermeiden • ausreichende Hinterlüftung gewährleisten • Bodenkontakt vermeiden • rostfreie Edelstahlschrauben verwenden • Holzbauteile regelmäßig reinigen und pflegen • manueller Schutz, u.a. durch tauchen, streichen, spritzen möglich Holz ist einer der ältesten Bau- und Werkstoffe und begleitet den Menschen durch sein gesamtes Leben, von der Wiege bis zur Bahre. Lange Tradition im Handwerk und in der Industrie haben die Erfahrungen geschaffen, für die verschiedenen Verwendungen das richtige Holz in geeigneter Weise einzusetzen. Holz kann mit einfachen Werkzeugen bearbeitet, geschraubt, verleimt, gebohrt, gesägt, genutet, gedrechselt und geschnitzt werden. Holz ist ein Konsum- und Gebrauchsgut und ein gesunder Werkstoff. Holz ist die alltägliche Verkörperung reinster Natur, ein umweltfreundliches Produkt mit äußerst positivem Ökoprofil. Holz ist ein Material mit sehr unterschiedlichen Eigenschaften: Die verschiedenen Holzarten, der Standort, das Baumalter, Kern- oder Splintholz, Stamm- oder Astholz bieten eine extreme Breite biologischer, chemischer, technologischer und optischer Eigenschaften. Diese sind nachteilig für eine rationelle, großtechnische Verarbeitung. Andererseits hat aber die Vielfalt der Eigenschaften und des Aussehens Vorteile: Die Wünsche und Anforderungen des Verbrauchers an das Produkt können gezielt erfüllt werden. Festigkeit und Tragfähigkeit bei Bauholz, Dauerhaftigkeit bei Fenstern und Außentüren, Farbe und Holztextur bei Möbeln und im Innenausbau, Härte bei Parkett oder rationelle Produktionstechnik und beste Produkteigenschaften bei Zellstoff und Papier – für jedes Verwendungskonzept gibt es das richtige Holz. Für die optimale Konstruktion und Gestaltung von Produkten aus Holz sind Materialeigenschaften wichtig wie Dichte, Festigkeit, Elastizitätsmodul, Stehvermögen, natürliche Dauerhaftigkeit, Permeabilität, Extraktstoffgehalt, anatomischer Aufbau, Zelldimensionen, Astigkeit, Faserverlauf. Eine Analyse der Anforderungen an das Produkt und daraus abgeleitet an das Material Holz ermöglicht eine optimale Holzauswahl . Rettenmeier ist Ihr professioneller Ansprechpartner für Qualitätsprodukte in den Bereichen Fachhandel, Holzbau und Dachdeckerei. Die Vorteile für unsere Marktpartner reichen von einer umfangreichen Beratung und Information in allen rechtlichen und produktbezogenen Fragen über die Generierung optimaler Lösungen bis hin zur professionellen Nachbetreuung durch unseren After-Sales-Service. Der Rohstoff Holz Beste Produkte für hohe Anforderungen – Premium-Qualität – Hochwertige Produkte – Umfassende Information – Branchenkenntnis – Gelebte Partnerschaft Ihre Vorteile: GK HF/Exposition Allgemeine Gebrauchsbedingungen Insekten Pilze Moderfäule Holzschädlinge im Meer Auswaschbeanspruchung Notwendige Dauerhaftigkeitsklasse 0 Trocken (ständig < 20 %) Mittlere relative LF bis 85 % Holz- oder Holzprodukt unter Dach, nicht der Bewitterung und keiner Befeuchtung ausgesetzt. Die Gefahr von Insekten kann entsprechend 5.2.1 ausgeschlossen werden. Nein Nein Nein Nein Nein 1 - 5 1 Trocken (ständig < 20 %) Mittlere relative LF bis 85 % Holz oder Holzprodukte unter Dach, nicht der Bewitterung und keiner Befeuchtung ausgesetzt. Ja Nein Nein Nein Nein 1 - 4 2 Gelegentlich feucht > 20 % m. r. LF > 85 % Oder zeitweise Befeuchtung durch Kondensat Holz- oder Holzprodukt unter Dach, nicht der Bewitterung ausgesetzt, eine hohe Umgebungsfeuchte kann zu gelegentlicher, aber nicht dauernder Befeuchtung führen. Ja Ja Nein Nein Nein 1 - 3 3.1 Gelegentlich feucht > 20 % Holz oder Holzprodukt nicht unter Dach, mit Bewitterung, aber ohne ständigen Erd- oder Wasserkontakt. Anreicherung von Wasser im Holz, auch räumlich begrenzt, nicht zu erwarten. Ja Ja Nein Nein Ja 1 - 3 3.2 Häufig feucht > 20 % Holz oder Holzprodukt nicht unter Dach, mit Bewitterung, aber ohne ständigen Erd- oder Wasserkontakt, Anreicherung von Wasser im Holz, auch räumlich begrenzt, zu erwarten. Ja Ja Nein Nein Ja 1; 2

www.rettenmeier.com www.rettenmeier.com Seite 6 Seite 7 ZUNFTHOLZ ZUNFTHOLZ Produktbeschreibung: •C E Konstruktionsvollholz für den nicht sichtbaren Bereich NSi, Fichte C24 • keilgezinkt nach DIN EN 15497 • Einschnitt herzgetrennt • getrocknet auf 15 % +/- 3 % Holzfeuchte • gehobelt • Kanten gefast Produktvorteile: • maßhaltig • form- und dimensionsstabil • berechenbar • qualitäts- und güteüberwacht • dekorativ Produktbeschreibung: •C E Konstruktionsvollholz für den nicht sichtbaren Bereich NSi, Fichte & Kiefer C24 • keilgezinkt nach DIN EN 15497 • Einschnitt herzgetrennt • getrocknet auf 15 % +/- 3 % Holzfeuchte • gehobelt • Kanten gefast Produktvorteile: • maßhaltig • form- und dimensionsstabil • berechenbar • qualitäts- und güteüberwacht • dekorativ Anwendungsbeispiele: • Holzrahmenbau • Niedrigenergie- und Passivhäuser •umweltgerechte und ökologische Holzbauweisen • Dachkonstruktionen • Deckenkonstruktionen, u. a. Anwendungsbeispiele: • Holzrahmenbau • Niedrigenergie- und Passivhäuser •umweltgerechte und ökologische Holzbauweisen • Dachkonstruktionen • Deckenkonstruktionen, u. a. Keilgezinktes Vollholz KVH®-1plus® für den nicht sichtbaren Bereich (NSi) Keilgezinktes Vollholz KVH®-1plus® für den nicht sichtbaren Bereich (NSi) Konstruktionsvollholz KVH®-1plus® NSi, 4-seitig gehobelt und gefast, Kiefer NSi 60x100 13,0 - 11 8 88 60x120 13,0 - 9 8 72 60x140 13,0 - 8 8 64 60x160 13,0 - 7 8 56 60x180 13,0 - 6 8 48 60x200 13,0 - 5 8 40 60x240 13,0 - 4 8 32 Qualität Dimension (mm) Standardlänge (m) Systemlänge (m) Verpackung Breite Lagen St. / Hub Konstruktionsvollholz KVH®-1plus® NSi, 4-seitig gehobelt und gefast, Fichte/Tanne NSI 120x120 5,0/13,0 - 9 4 36 120x140 5,0/13,0 - 8 4 32 120x160 5,0/13,0 - 7 4 28 120x180 5,0/13,0 - 6 4 24 120x200 5,0/13,0 - 5 4 20 120x220 5,0/13,0 - 5 4 20 120x240 5,0/13,0 - 4 4 16 Qualität Dimension (mm) Standardlänge (m) Systemlänge (m) Verpackung Breite Lagen St. / Hub Konstruktionsvollholz KVH®-1plus® NSi, 4-seitig gehobelt und gefast, Fichte/Tanne NSi 50x100 13,0 Auf Anfrage 11 10 110 50x120 13,0 Auf Anfrage 9 10 90 50x140 13,0 Auf Anfrage 8 10 80 50x160 13,0 Auf Anfrage 7 10 70 50x180 13,0 Auf Anfrage 6 10 60 50x200 13,0 Auf Anfrage 5 10 50 50x220 13,0 Auf Anfrage 5 10 50 50x240 13,0 Auf Anfrage 4 10 40 NSi 60x100 5,0/13,0 9,0 11 8 88 60x120 5,0/13,0 9,0 9 8 72 60x140 5,0/13,0 9,0 8 8 64 60x160 5,0/13,0 9,0 7 8 56 60x180 5,0/13,0 9,0 6 8 48 60x200 5,0/13,0 9,0 5 8 40 60x220 5,0/13,0 9,0 5 8 40 60x240 5,0/13,0 9,0 4 8 32 60x260 5,0/13,0 9,0 4 8 32 60x280 5,0/13,0 9,0 4 8 32 NSi 80x100 5,0/13,0 9,0 11 6 66 80x120 5,0/13,0 9,0 9 6 54 80x140 5,0/13,0 9,0 8 6 48 80x160 5,0/13,0 9,0 7 6 42 80x180 5,0/13,0 9,0 6 6 36 80x200 5,0/13,0 9,0 5 6 30 80x220 5,0/13,0 9,0 5 6 30 80x240 5,0/13,0 9,0 4 6 24 80x260 5,0/13,0 9,0 4 6 24 80x280 5,0/13,0 9,0 4 6 24 NSi 100x100 5,0/13,0 9,0 11 4 44 100x120 5,0/13,0 9,0 9 4 36 100x140 5,0/13,0 9,0 8 4 32 100x160 5,0/13,0 9,0 7 4 28 100x180 5,0/13,0 9,0 6 4 24 100x200 5,0/13,0 9,0 5 4 20 100x220 5,0/13,0 9,0 5 4 20 100x240 5,0/13,0 9,0 4 4 16 100x260 5,0/13,0 9,0 4 4 16 100x280 5,0/13,0 9,0 4 4 16

www.rettenmeier.com www.rettenmeier.com Seite 8 Seite 9 ZUNFTHOLZ ZUNFTHOLZ Balkenschichtholz QLH®-Duo-plus® für den nicht sichtbaren Bereich (NSi) Produktbeschreibung: •C E Qualitätslamellenholz für den nicht sichtbaren Bereich (NSi), Fichte C24 • Lamellen keilgezinkt nach DIN EN 15497 und 2 Stück flächig verleimt nach DIN EN 14080 •Einschnitt herzgetrennt •g etrocknet auf max. 15% Holzfeuchte •gehobelt •Kanten gefast Produktvorteile: •absolut maßhaltig • form- und dimensionsstabil •berechenbar •qualitäts- und güteüberwacht Anwendungsbeispiele: •Holzrahmenbau •Niedrigenergie- und Passivhäuser •umweltgerechte und ökologische Holzbauweisen •Dachkonstruktionen •Deckenkonstruktionen •mehrgeschossiger Holzbau •Carport, u. a. Qualität Dimension (mm) Leistungsbeschreibung/ Liefermöglichkeit Zunftholz®- Liste (längenoptimiert ohne Verschnitt, Mehrfach- und Doppellängen) NSi 60/100 - 280 Zunftholz®- Liste: - Mindestmenge ab 1,5cbm - längenoptimierte Stangen ohne Verschnitt in Doppel-/ Mehrfachlängen (max. 13,50 m) - kürzest mögliche Länge = 4,00 m - produktionstechnisch bedingtes Übermaß der optimierten Stange von ca. 30 mm - bei Mehrfachlängen pro Kappschnitt Zumaß von 8 mm berücksichtigt - in Stange befindliche Einzelpositionen sirnseitig auf Etikett angedruckt * Dimensionen 120x260 mm 120x280 mm sowie 140mm und 160 mm als DUO optimiert in Systemlängen 80/100 - 280 100/100 - 280 120/120 - 240 120/260 - 280* 140/140 - 260* 160/160 - 280* Zunftholz®- Liste „fix“ (verschnittfreie Liste, Fixlänge -0/+2 mm) NSi 60/100 - 280 Zunftholz®- Liste „fix“: - verschnittfrei, fix gekappt auf Bestellmaß (-0/+2 mm) - kürzest mögliche Länge = 2,00 m - Mindestlänge pro Querschnitt und Länge ca. 3,00 cbm - z.B. 60x120 - 2,56 m - 162 Stk. oder 80x180 - 8,25 m - 25 Stk. 80/100 - 280 100/100 - 280 120/120 - 240 Produktbeschreibung: •C E Konstruktionsvollholz KVH® NSi, Fichte C24, keilgezinkt DIN EN 15497, getrocknet, gehobelt, Kanten gefast • Einzelpositionen werden stirnseitig ausgewiesen •P akete transparent wickelfoliert, Kanthölzer fest am Paket Produktvorteile: •maßhaltig • form- und dimensionsstabil •berechenbar •qualitäts- und güteüberwacht •verschnittfrei Anwendungsbeispiele: •Holzrahmenbau •Passivhausbau •Dachkonstruktionen •Carport •umweltgerechte und ökologische Holzbauweisen Liste nach Maß aus KVH®-1plus® für den nicht sichtbaren Bereich (NSi) Qualität Dimension (mm) Standardlänge (m) Systemlänge (m) Verpackung Breite Lagen St. / Hub QLH®-Duo-plus® NSi, 4-seitig gehobelt und gefast, Fichte/Tanne NSi 100x100 13,0 Auf Anfrage 100x120 13,0 Auf Anfrage 100x140 13,0 Auf Anfrage 8 4 32 100x160 13,0 Auf Anfrage 7 4 28 100x180 13,0 Auf Anfrage 6 4 24 100x200 13,0 Auf Anfrage 5 4 20 100x220 13,0 Auf Anfrage 5 4 20 100x240 13,0 Auf Anfrage 4 4 16 100x260 13,0 Auf Anfrage NSi 120x120 5,0/13,0 7,0 / 8,0 / 9,0 / 10,0 / 11,0 9 4 36 120x140 5,0/13,0 7,0 / 8,0 / 9,0 / 10,0 / 11,0 8 4 32 120x160 5,0/13,0 7,0 / 8,0 / 9,0 / 10,0 / 11,0 7 4 28 120x180 5,0/13,0 7,0 / 8,0 / 9,0 / 10,0 / 11,0 6 4 24 120x200 5,0/13,0 7,0 / 8,0 / 9,0 / 10,0 / 11,0 5 4 20 120x220 5,0/13,0 7,0 / 8,0 / 9,0 / 10,0 / 11,0 5 4 20 120x240 5,0/13,0 7,0 / 8,0 / 9,0 / 10,0 / 11,0 4 4 16 120x260 5,0/13,0 7,0 / 8,0 / 9,0 / 10,0 / 11,0 4 4 16 120x280 5,0/13,0 7,0 / 8,0 / 9,0 / 10,0 / 11,0 4 4 16 NSi 140x140 5,0/13,0 8,0/9,0/10,0/11,0 8 3 24 140x160 5,0/13,0 8,0/9,0/10,0/11,0 7 3 21 140x180 5,0/13,0 8,0/9,0/10,0/11,0 6 3 18 140x200 5,0/13,0 8,0/9,0/10,0/11,0 5 3 15 140x220 5,0/13,0 8,0/9,0/10,0/11,0 5 3 15 140x240 5,0/13,0 8,0/9,0/10,0/11,0 4 3 12 140x260 5,0/13,0 8,0/9,0/10,0/11,0 4 3 12 NSi 160x160 5,0/13,0 8,0/10,0 6 2 12 160x180 5,0/13,0 8,0/10,0 6 2 12 160x200 5,0/13,0 8,0/10,0 5 2 10 160x220 5,0/13,0 8,0/10,0 4 2 8 160x240 5,0/13,0 8,0/10,0 4 2 8 160x260 5,0/13,0 8,0/10,0 4 2 8 160x280 5,0/13,0 8,0/10,0 4 2 8

www.rettenmeier.com www.rettenmeier.com Seite 10 Seite 11 ZUNFTHOLZ ZUNFTHOLZ Balkenschichtholz QLH®-Trio-plus® für den nicht sichtbaren Bereich (NSi) Qualität Dimension (mm) Standardlänge (m) Systemlänge (m) Verpackung Breite Lagen St. / Hub QLH®-Trio-plus® NSi, 4-seitig gehobelt und gefast, Fichte/Tanne NSi 180x180* 13,0 Auf Anfrage 6 2 12 180x200* 13,0 Auf Anfrage 5 2 10 180x220* 13,0 Auf Anfrage 5 2 10 180x240* 13,0 Auf Anfrage 4 2 8 180x260* 13,0 Auf Anfrage 4 2 8 NSi 200x200* 13,0 Auf Anfrage 5 2 10 200x240* 13,0 Auf Anfrage 4 2 8 NSi 240x240* 13,0 Auf Anfrage 4 2 8 Brettschichtholz QLH®-Duo-plus® für den nicht sichtbaren Bereich (NSi) Produktbeschreibung: • CE Qualitätslamellenholz für den nicht sichtbaren Bereich (NSi), Fichte C24 • Lamellen keilgezinkt nach DIN EN 15497 und 3 Stück flächig verleimt nach DIN EN 14080 •Einschnitt herzgetrennt •g etrocknet auf max. 15% Holzfeuchte •gehobelt •Kanten gefast Produktvorteile: •absolut maßhaltig • form- und dimensionsstabil •berechenbar •qualitäts- und güteüberwacht Anwendungsbeispiele: • Holzrahmenbau • Niedrigenergie- und Passivhäuser • umweltgerechte und ökologische Holzbauweisen • Dach- und Deckenkonstruktionen • mehrgeschossiger Holzbau •C arport, u. a. Produktbeschreibung: •C E Qualitätslamellenholz für den nicht sichtbaren Bereich (NSi), Fichte GL24/C24 •L amellen keilgezinkt nach DIN EN 15497 und 2 Stück flächig verleimt nach DIN EN 14080 •Einschnitt herzgetrennt •g etrocknet auf max. 15% Holzfeuchte •gehobelt •Kanten gefast Produktvorteile: •absolut maßhaltig • form- und dimensionsstabil •berechenbar •qualitäts- und güteüberwacht Anwendungsbeispiele: •Holzrahmenbau •Niedrigenergie- und Passivhäuser •umweltgerechte und ökologische Holzbauweisen •Dachkonstruktionen •Deckenkonstruktionen •mehrgeschossiger Holzbau •Carport, u. a. Qualität Dimension (mm) Standardlänge (m) Systemlänge (m) Verpackung Breite Lagen St. / Hub QLH®-Duo-plus® NSi, 4-seitig gehobelt und gefast, Fichte/Tanne NSI 60x80 5,0/13,0 Auf Anfrage 14 4 56 60x100 5,0/13,0 Auf Anfrage 11 4 44 60x120 5,0/13,0 Auf Anfrage 9 4 36 60x140 5,0/13,0 Auf Anfrage 8 4 32 60x160 5,0/13,0 Auf Anfrage 7 4 28 60x180 13,0 Auf Anfrage 6 4 24 60x200 13,0 Auf Anfrage 5 4 20 60x220 13,0 Auf Anfrage 5 4 20 60x240 13,0 Auf Anfrage 4 4 16 NSi 80x100 13,0 Auf Anfrage 11 3 33 80x120 13,0 Auf Anfrage 9 3 27 80x140 13,0 Auf Anfrage 8 3 24 80x160 13,0 Auf Anfrage 7 3 21 80x180 13,0 Auf Anfrage 6 3 18 80x200 13,0 Auf Anfrage 5 3 15 80x220 13,0 Auf Anfrage 5 3 15 80x240 13,0 Auf Anfrage 4 3 12

www.rettenmeier.com www.rettenmeier.com Seite 12 Seite 13 ZUNFTHOLZ ZUNFTHOLZ Produktbeschreibung: •Konstruktionsholz für den nicht sichtbaren Bereich •Fichte •Einschnitt herzgetrennt •getrocknet auf 15 % +/- 3 % Holzfeuchte •gehobelt •Kanten gefast Produktvorteile: • trocken •maßhaltig • form- und dimensionsstabil •berechenbar •qualitäts- und güteüberwacht Anwendungsbeispiele: • Innenausbau •Trockenbau • Installationsebene Konstruktionsholz für den nicht sichtbaren Bereich (NSi) Produktbeschreibung: •CE Konstruktionsvollholz für den sichtbaren Bereich SELECT, Fichte C24 •keilgezinkt nach DIN EN 15497 •Einschnitt mindestens herzgetrennt •getrocknet auf 15% +/- 3% Holzfeuchte •gehobelt •Kanten gefast Sortierung SELECT • lose Äste und Durchfalläste nicht erlaubt Produktvorteile: •maßhaltig • form- und dimensionsstabil •berechenbar •qualitäts- und güteüberwacht •dekorativ Anwendungsbeispiele: •Holzrahmenbau •Niedrigenergie und Passivhäuser •umweltgerechte und ökologische Holzbauweisen •sichtbare Dach- und Deckenkonstruktionen •Carport, u. a. Keilgezinktes Vollholz KVH®-1plus® für den sichtbaren Bereich (SELECT) Qualität Dimension (mm) Standardlänge (m) Systemlänge (m) Verpackung Breite Lagen St. / Hub Konstruktionsvollholz KVH®-1plus® SELECT, 4-seitig gehobelt und gefast, Fichte/Tanne Select 60x120 13,0 Auf Anfrage 9 8 72 60x140 13,0 Auf Anfragae 8 8 64 60x160 13,0 Auf Anfrage 7 8 56 60x180 13,0 Auf Anfrage 6 8 48 60x200 13,0 Auf Anfrage 5 8 40 60x220 13,0 Auf Anfrage 5 8 40 60x240 13,0 Auf Anfrage 4 8 32 Select 80x120 13,0 Auf Anfrage 9 6 54 80x140 13,0 Auf Anfrage 8 6 48 80x160 13,0 Auf Anfrage 7 6 42 80x180 13,0 Auf Anfrage 6 6 36 80x200 13,0 Auf Anfrage 5 6 30 80x220 13,0 Auf Anfrage 5 6 30 80x240 13,0 Auf Anfrage 4 6 24 Select 100x140 13,0 Auf Anfrage 8 4 32 100x160 13,0 Auf Anfrage 7 4 28 100x180 13,0 Auf Anfrage 6 4 24 100x200 13,0 Auf Anfrage 5 4 20 100x220 13,0 Auf Anfrage 5 4 20 100x240 13,0 Auf Anfrage 4 4 16 * Trennware Qualität Dimension (mm) Standardlänge (m) Systemlänge (m) Verpackung Breite Lagen St. / Hub Konstruktionsholz NSi, 4-seitig gehobelt und gefast, Fichte/Tanne NSi 40x60* 5,0 - 18 12 216 40x80* 5,0 - 14 12 168 40x100* 5,0 - 11 12 132 40x120 5,0 - 9 12 108 40x140 5,0 - 8 12 96 40x160 5,0 - 7 12 84 40x180 5,0 - 6 12 72 40x200 5,0 - 5 12 60 40x240 5,0 - 4 12 48 NSi 60x60* 5,0 - 18 8 144 60x80* 5,0/13,0 - 14 8 112 NSi 80x80* 5,0/13,0 - 14 6 84 NSi 38x63 2,4/3,0/3,6/4,2/4,8/5,0 - 17 18 306 38x89 2,4/3,0/3,6/4,2/4,8/5,0 - 12 18 216 38x140 2,4/3,0/3,6/4,2/4,8/5,0 - 8 18 144 NSi 25x45* 5,0 - 24 22 528 45x95 5,0 - 11 11 121 45x120 5,0/13,0 - 9 11 99 45x145 5,0/13,0 - 7 11 77 45x160* 5,0/13,0 - 7 11 77 45x180* 5,0/13,0 - 6 11 66 45x200* 5,0/13,0 - 5 11 55 45x220* 5,0/13,0 - 5 11 55 45x240* 5,0/13,0 - 4 11 44 Keilgezinkte Latte, 3-seitig gehobelt, scharfkantig, Fichte/Tanne NSi 30/60 5,0 - 18 13 234 40/60 5,0 - 18 10 180 50/60 5,0 - 18 8 144 60/60 5,0 - 18 7 126 60/80 5,0 - 14 7 98 60/100 5,0 Auf Anfrage 11 8 88 60/120 5,0 Auf Anfrage 9 8 72

www.rettenmeier.com www.rettenmeier.com Seite 14 Seite 15 ZUNFTHOLZ ZUNFTHOLZ Produktbeschreibung: •CE Qualitätslamellenholz für den sichtbaren Bereich (Si), Fichte C24 •Lamellen keilgezinkt nach DIN EN 15497 und 2 Stück flächig verleimt nach DIN EN 14080 •Einschnitt mindestens herzgetrennt •getrocknet auf max. 15% Holzfeuchte •gehobelt •Kanten gefast •einzelfoliert Produktvorteile: •absolut maßhaltig • form- und dimensionsstabil •berechenbar •qualitäts- und güteüberwacht Anwendungsbeispiele: •Holzrahmenbau •Niedrigenergie und Passivhäuser •umweltgerechte und ökologische Holzbauweisen •sichtbare Dach- und Deckenkonstruktionen •mehrgeschossiger Holzbau •Carport, u. a. Balkenschichtholz QLH®-Duo-plus® für den sichtbaren Bereich (Si) Produktbeschreibung: •CE Qualitätslamellenholz für den sichtbaren Bereich (Si), Fichte C24 •Lamellen keilgezinkt nach DIN EN 15497 und 3 Stück flächig verleimt nach DIN EN 14080 •Einschnitt mindestens herzgetrennt •getrocknet auf max. 15% Holzfeuchte •gehobelt •Kanten gefast •einzelfoliert Produktvorteile: •absolut maßhaltig • form- und dimensionsstabil •berechenbar •qualitäts- und güteüberwacht Anwendungsbeispiele: •Holzrahmenbau •Niedrigenergie und Passivhäuser •umweltgerechte und ökologische Holzbauweisen •sichtbare Dach- und Deckenkonstruktionen •mehrgeschossiger Holzbau •Carport, u. a. Balkenschichtholz QLH®-Trio-plus® für den sichtbaren Bereich (Si) Qualität Dimension (mm) Standardlänge (m) Systemlänge (m) Verpackung Breite Lagen St. / Hub QLH®-Trio-plus® Si, 4-seitig gehobelt und gefast, Fichte/Tanne Si 180x180* 13,0 Auf Anfrage 6 2 12 180x200* 13,0 Auf Anfrage 5 2 10 180x220* 13,0 Auf Anfrage 5 2 10 180x240* 13,0 Auf Anfrage 4 2 8 180x260* 13,0 Auf Anfrage 4 2 8 Si 200x200* 13,0 Auf Anfrage 5 2 10 200x240* 13,0 Auf Anfrage 4 2 8 Si 240x240* 13,0 Auf Anfrage 4 2 8 Qualität Dimension (mm) Standardlänge (m) Systemlänge (m) Verpackung Breite Lagen St. / Hub QLH®-Duo-plus® Si, 4-seitig gehobelt und gefast, Fichte/Tanne Si 100x100 13,0 Auf Anfrage 11 3 33 100x120 13,0 Auf Anfrage 9 3 27 100x140 13,0 Auf Anfrage 8 3 24 100x160 13,0 Auf Anfrage 6 3 18 100x180 13,0 Auf Anfrage 6 3 18 100x200 13,0 Auf Anfrage 5 3 15 100x220 13,0 Auf Anfrage 5 3 15 100x240 13,0 Auf Anfrage 4 3 12 100x260* 13,0 Auf Anfrage 4 3 12 Si 120x120 13,0 Auf Anfrage 8 2 16 120x140 13,0 Auf Anfrage 7 2 14 120x160 13,0 Auf Anfrage 7 2 14 120x180 13,0 Auf Anfrage 6 2 12 120x200 13,0 Auf Anfrage 5 2 10 120x220 13,0 Auf Anfrage 5 2 10 120x240 13,0 Auf Anfrage 4 2 8 120x260* 13,0 Auf Anfrage 4 2 8 Si 140x140 13,0 Auf Anfrage 7 2 14 140x160 13,0 Auf Anfrage 7 2 14 140x180 13,0 Auf Anfrage 6 2 12 140x200 13,0 Auf Anfrage 5 2 10 140x220 13,0 Auf Anfrage 5 2 10 140x240 13,0 Auf Anfrage 4 2 8 140x260* 13,0 Auf Anfrage 4 2 8 Si 160x160 13,0 Auf Anfrage 6 2 12 160x180 13,0 Auf Anfrage 6 2 12 160x200 13,0 Auf Anfrage 5 2 10 160x220 13,0 Auf Anfrage 5 2 10 160x240 13,0 Auf Anfrage 4 2 8 160x260 13,0 Auf Anfrage 4 2 8

www.rettenmeier.com www.rettenmeier.com Seite 16 Seite 17 ZUNFTHOLZ ZUNFTHOLZ Produktbeschreibung: •CE Konstruktionsvollholz für den sichtbaren Bereich SELECT, Douglasie C24 •keilgezinkt nach DIN EN 15497 •Einschnitt herzgetrennt •getrocknet auf 15% +/- 3% Holzfeuchte •gehobelt •Kanten gefast Sortierung SELECT: • lose Äste und Durchfalläste nicht erlaubt •Farbunterschiede durch Kern- und Splintholz Produktvorteile: •hohe Dauerhaftigkeit •hohe Festigkeit •dekorativ •maßhaltig • form- und dimensionsstabil •berechenbar •hohe natürliche Resistenz gegen Pilz- und Insektenbefall •qualitäts- und güteüberwacht Anwendungsbeispiele: •dekorativer Holzbau •Außenkonstruktionen •sichtbare Dach- und Deckenkonstruktionen •Carport, u. a. Qualität Dimension (mm) Standardlänge (m) Verpackung Breite Lagen St. / Hub Konstruktionsvollholz Douglasie KVH®-1plus® SELECT Select 60x100 5,0/13,0 11 4 44 60x120 5,0/13,0 9 4 36 60x140 5,0/13,0 8 4 32 60x160 5,0/13,0 7 4 28 60x180 5,0/13,0 6 4 24 60x200 5,0/13,0 5 4 20 60x240 5,0/13,0 4 4 16 Select 80x120 5,0/13,0 9 3 27 80x140 5,0/13,0 8 3 24 80X160 5,0/13,0 7 3 21 80x180 5,0/13,0 6 3 18 80x200 5,0/13,0 5 3 15 80x240 5,0/13,0 4 3 12 Select 100x100 5,0/13,0 11 2 22 100x160 5,0/13,0 7 2 14 100x200 5,0/13,0 5 2 10 100x240 5,0/13,0 4 2 8 Keilgezinktes Vollholz KVH®-1plus® Douglasie SELECT Produktbeschreibung: •CE Qualitätslamellenholz für den sichtbaren Bereich SELECT, Douglasie C24 •Lamellen keilgezinkt nach DIN EN 15497 und 2 Stück flächig verleimt nach DIN EN 14080 •Einschnitt herzgetrennt •getrocknet auf max. 15% Holzfeuchte •gehobelt •Kanten gefast Sortierung SELECT: • lose Äste und Durchfalläste nicht erlaubt •Farbunterschiede durch Kern- und Splintholz Produktvorteile: •hohe Dauerhaftigkeit •hohe Festigkeit •dekorativ •maßhaltig • form- und dimensionsstabil •berechenbar •hohe natürliche Resistenz gegen Pilz- und Insektenbefall •qualitäts- und güteüberwacht Anwendungsbeispiele: •dekorativer Holzbau •Außenkonstruktionen •sichtbare Dach- und Deckenkonstruktionen •Carport, u. a. Balkenschichtholz QLH®-Duo-plus® Douglasie SELECT Qualität Dimension (mm) Standardlänge (m) Systemlänge (m) Verpackung Breite Lagen St. / Hub QLH®-Duo-plus® Douglasie SELECT Select 120x120 5,0/13,0 9,0 8 2 16 120x160 5,0/13,0 9,0 7 2 14 120x180 5,0/13,0 9,0 6 2 12 120x200 5,0/13,0 9,0 5 2 10 120x240 5,0/13,0 9,0 4 2 8 Select 140x140 5,0/13,0 9,0 8 2 16 140x200 5,0/13,0 9,0 5 2 10 140x240 5,0/13,0 9,0 4 2 8 Select 160x160 5,0/13,0 9,0 6 2 12 160x200 5,0/13,0 9,0 5 2 10 160x240 5,0/13,0 9,0 4 2 8

www.rettenmeier.com www.rettenmeier.com Seite 18 Seite 19 ZUNFTHOLZ ZUNFTHOLZ Produktbeschreibung: •Profilvarianten für vertikale und horizontale Verlegung •hochwertige SELECT Sortierung • fein gehobelt • technisch getrocknet Anwendungsbeispiele: •Gestaltung von Fassaden, Wänden und Giebeln •Untersichtschalungen •Privat-, Gewerbe-, Sport- und Freizeitanlagen •Sichtschutzelemente •Carports-, Gartenhäuser- und Zaunbauten Verarbeitung: •einfache Verarbeitung •konstruktiven Holzschutz beachten •Befestigungsmittel aus Edelstahl verwenden Produktvorteile: •dekorative Gestaltungsmöglichkeiten von Flächen •klassische/moderne Profile •dauerhaft und langlebig •stabil und widerstandsfähig •witterungsbeständig Fassade Douglasie Qualität Dimension (mm) Länge (m) VPE Stück/Hub Stück/Bund Boden-Deckel-Schalung /Boden-Leiste-Schalung, 3-seitig gehobelt Select 21x95 4,0/5,0 275 21x145 4,0/5,0 168 Kombiprofil (Softline/Fase), 3-seitig gehobelt Select 21x146 4,0/5,0 168 4 Terrassendecks Douglasie Produktbeschreibung: •dekoratives Terrassenholz •Profilvarianten: - fein geriffelt/ Anti-Rutsch-Nutung - teil geriffelt - glatt • technisch getrocknet Anwendungsbeispiele: •Terrassen und Balkone •Wege, Stege und Promenaden •Garten- und Landschaftsbau Verarbeitung: •direkten Erdkontakt vermeiden •auf Unterkonstruktion verlegen, konstruktiven Holzschutz beachten •Wasserableitung durch Gefälle •Edelstahlschrauben verwenden Produktvorteile: •dauerhaft und langlebig •stabil und tragfähig •rutschhemmend Qualität Dimension (mm) Länge (m) VPE Stück/Hub Terrassendiele, Kombi-Profil, fein geriffelt/Anti-Rutsch-Nutung, 4-seitig gehobelt Select 28x145 3,0/4,0/5,0 112 Select 45x145 3,0/4,0/5,0 56 Terrassendiele, beidseitig teilgeriffelt, auch glatt 4-seitig gehobelt möglich Select 28x145 3,0/4,0/5,0 112 Unterkonstruktion, trocken, gehobelt I-III 45x70 3,0/4,0/5,0 165 I-III 70x70 3,0/4,0/5,0 105 I-III 90x90 3,0/4,0/5,0 66 I-III 120x120 5,0 36

www.rettenmeier.com www.rettenmeier.com Seite 20 Seite 21 ZUNFTHOLZ ZUNFTHOLZ Hobelware Rauspund bild?? Produktbeschreibung: •Hobelware •Fichte • fein-rotaplan gehobelt •getrocknet auf mind. 18 % +/- 2 % Holzfeuchte Produktvorteile: •verbessert das Raumklima • fördert die Behaglichkeit • fußwarm •hygienisch •atmungsaktiv •gesundheitsschonend •pflegeleicht Anwendungsbeispiele: •Dachboden •Nebengebäuden •Blindboden •Gartenhaus •Unterkonstruktion bei Wand- und Decken- verkleidungen Qualität Dimension (mm) Länge (cm) Verpackung Breite Höhe St. / Hub HW Rauspund, Fichte, Nut und Feder II - IV 21x116 400-500 9 21 189 24x136 400-500 8 20 160 24x146 400-500 7 20 140 24x165 400-500 7 20 140 28x136 400-500 8 18 144 28x165 400-500 7 18 126 HW Rauspund, Fichte, Keilnut II - IV 21* 400-500 24* 400-500 28* 400-500 HW Rauspund, Fichte, Nut und Feder, trocken erzeugt aus Rohware C24M TS DIN EN 14081 aus C24M 24x136 400-500 8 20 160 Schnittholz sägerau: Latten, Rahmen Produktbeschreibung: •Schnittholz Fichte • feingesägt •roh •Längen 50 : 50 cm steigend Produktvorteile: •preiswert •Standardqualität •vielseitig einsetzbar Anwendungsbeispiele: •Lattung für Dacheindeckungen •Unterkonstruktionshölzer für Außenfassaden •Wand- und Deckenverkleidungen •Lagerhölzer •Konterlatten Qualität Dimension (mm) Länge (cm) Verpackung St. / Bund Bund / Hub St. / Hub Schnittholz Latten und Rahmen, sägerau, frisch, roh oder imprägniert, Fichte I-II 18x48 400-500 12 50 600 24x48 400-500 10 36 360 28x48 400-500 10 32 320 30x50 400-500 10 28 280 38x58 400-500 6 36 216 40x60 400-500 6 36 216 58x58 400-500 4 36 144 58x78 400-500 4 28 112 Schnittholz Latten und Rahmen, sägerau, technisch getrocknet, Fichte I-II 18x48 400-500 12 50 600 24x48 400-500 10 36 360 28x48 400-500 10 32 320 30x50 400-500 10 28 280 38x58 400-500 6 36 216 38x78 400-500 - - 168 40x60 400-500 6 36 216 58x58 400-500 4 36 144 58x78 400-500 4 28 112 Dachlatte CE/S10, DIN 4074-1, Fichte, frisch sortiert, sägerau, roh oder imprägniert S 10 31x52 400-500 10 28 280 41x62 400-500 6 36 216 Dachlatte CE/S10, DIN 4074-1, Fichte, trocken sortiert, sägerau, roh S 10 30x50 400-500 10 28 280 40x60 400-500 6 36 216 grüne Tauch- imprägnierung, schwermetallfrei gelbe Tauch- imprägnierung, schwermetallfrei * Breite nach Verfügbarkeit

www.rettenmeier.com www.rettenmeier.com Seite 22 Seite 23 ZUNFTHOLZ ZUNFTHOLZ Schnittholz sägerau: Brettware CE Schnittholz trocken Qualität Dimension (mm) Länge (cm) Verpackung Breite Höhe St. / Hub CE Dachschalung trocken, technisch getrocknet, Fichte C24M 24x160 400-500 7 39 273 Produktbeschreibung: •Schnittholz Fichte • feingesägt •roh •Längen 50 : 50 cm steigend Produktvorteile: •preiswert •vielseitig einsetzbar Anwendungsbeispiele: •Rohbau •Schalungszwecke •Blindschalungen •Betonschalungen •Spundwände •Treppenschalungen •Dachschalungen •Holzverkleidungen Qualität Dimension (mm) Länge (cm) Verpackung Breite Lagen St. / Hub Schnittholz Brettware, sägerau, frisch, roh oder imprägniert, Fichte II-IV 24x80 300-500 14 30 420 24x100 300-500 11 30 330 24x120 300-500 9 30 270 24x140 300-500 8 30 240 24x160 300-500 7 30 210 24x180 300-500 6 30 180 24x200 300-500 5 30 150 Schnittholz Brettware, sägerau, technisch getrocknet, Fichte II-IV 23x80 300-500 14 42 588 23x100 300-500 11 42 462 23x120 300-500 9 42 378 23x140 300-500 8 42 336 23x160 300-500 7 42 294 23x180 300-500 6 42 252 23x200 300-500 5 42 210 Schnittholz Brettware, sägerau, technisch getrocknet, Douglasie II-IV 23x160 300-500 7 42 315 grüne Tauch- imprägnierung, schwermetallfrei gelbe Tauch- imprägnierung, schwermetallfrei Produktbeschreibung: •Schnittholz Fichte, C24M TS DIN EN 14081 •maschinell festigkeitssortiert •getrocknet auf ca. 18% +/- 2% Holzfeuchte • feingesägt, roh •Stärke trocken haltend Produktvorteile: •berechenbar als tragendes Bauteil •qualitäts- und güteüberwacht Anwendungsbeispiele: •speziell als Dachschalung für tragende Zwecke auf dem Dach

www.rettenmeier.com www.rettenmeier.com Seite 24 Seite 25 ZUNFTHOLZ ZUNFTHOLZ Schnittholz sägerau: Keilbohlen Technische Merkmale rettenmeier® Zunftholz Anforderungen, Normen, Kennzeichnung Sortiermerkmal Anforderungen an KVH -1plus Bemerkungen SELECT sichtbarer Bereich NSi nicht sichtbarer Bereich Sortierklasse nach DIN 4074-1 Mindestens S 10 TS od. S 10K TS; C 24 nach DIN EN 338 Mindestens S 10 TS od. S 10K TS; C 24 nach DIN EN 338 Die Kennung K steht für wie ein Kantholz sortiertes Brett oder Bohle. Holzfeuchte 15 % ± 3 % 15 % ± 3 % Die definierte Holzfeuchte ist Voraussetzung für einen weitreichenden Verzicht auf vorbeugend wirksamen Holzschutz. Einschnittart herzgetrennt herzgetrennt Da die Markröhre bei einem Baum nicht zwingend in der Mitte verläuft, wird herzgetrennt so definiert, dass bei einem ideal gewachsenen Stamm die Markröhre bei zweistieligem Einschnitt durchschnitten würde. Baumkante Nicht zulässig ≤10 % der kleineren Querschnittsseite Baumkante schräg gemessen Maßhaltigkeit des Querschnitts DIN EN 336 Maßhaltigkeitsklasse 2 b ≤ 100 mm ± 1 mm b ≥ 100 mm ± 1,5 mm Die Maßhaltigkeit für die Längenabmessung ist zwischen Besteller und Lieferant zu vereinbaren Astzustand DIN 4074-1 Sortierklasse S 10 DIN 4074-1 Sortierklasse S 10 Ästigkeit S 10: A ≤ 2/5 Nicht über 70 mm Bei maschineller Sortierung bleiben die Astgrößen unberücksichtigt, ansonsten gilt: S 10: A ≤ 2/5 Die Ästigkeit A wird nach DIN 4074-1 ermittelt Rindeneinschluss Nicht zulässig DIN 4074-1 Risse, radiale Schwindrisse (Trockenrisse) Rissbreite b ≤ 3 % der jeweiligen Querschnittsbreite DIN 4074-1 Bei SELECT erhöhte Anforderungen gegenüber Sortierklasse S 10 nach DIN 4074-1 Harzgallen Breite b ≤ 5 mm - Zusätzliches Kriterium Verfärbungen Nicht zulässig DIN 4074-1 Bei SELECT erhöhte Anforderungen gegenüber Sortierklasse S 10 nach DIN 4074-1 Insektenbefall Nicht zulässig DIN 4074-1 Bei SELECT erhöhte Anforderungen gegenüber Sortierklasse S 10 nach DIN 4074-1 Verdrehung - - Das zulässiger Maß der Verdrehung wird nicht näher definiert, da bei Einhaltung aller anderen Kriterien keine untolerierbaren Verdrehungen zu erwarten sind. Längskrümmung Bei herzgetrenntem Einschnitt ≤ 8 mm/2m Bei herzgetrenntem Einschnitt ≤ 8 mm/2m Bearbeitung der Enden Rechtwinklig gekappt Rechtwinklig gekappt Oberflächenbeschaffenheit Gehobelt und gefast Egalisiert und gefast Keilzinkung DIN EN 15497 Tabelle 3: Anforderungen an KVH -1plus Qualität Dimension (mm) Länge (cm) Verpackungsart Stück/Hub Keilbohlen/Traufbohlen, technisch getrocknet, Fichte I-III 50/0 x 150 400/450/500 126 Keile = 63 Bohlen 50/20 x 140 400/450/500 98 Keile = 49 Bohlen 50/30 x 160 400/450/500 84 Keile = 42 Bohlen Produktbeschreibung: • feingesägt • roh Produktvorteile: • Spezialprofil • sauber vorgefertigt • dimensionsgenau Anwendungsbeispiele: • Dachbau • Befestigung von Dachrinnen • Traufbohle

www.rettenmeier.com www.rettenmeier.com Seite 26 Seite 27 ZUNFTHOLZ ZUNFTHOLZ Technische Merkmale rettenmeier® Zunftholz Anforderungen, Normen, Kennzeichnung Sortiermerkmal Anforderungen an QLH -Duo/Trio-plus Bemerkungen Si sichtbarer Bereich NSi nicht sichtbarer Bereich Technische Regel DIN EN 14080 Sortierklasse nach DIN 4074-1 Mindestens S 10K TS, C 24 nach DIN EN 338 Holzfeuchte max. 15 % Voraussetzung für die Verklebung Maßhaltigkeit des Querschnitts DIN EN 336 Maßhaltigkeitsklasse 2 b ≤ 100 mm ± 1 mm, b ≥ 100 mm ± 1,5 mm Die Maßtoleranzen für Längen sind zwischen Besteller und Lieferant zu vereinbaren Verdrehung ≤ 4 mm/2 m Zum Vergleich: DIN 4074-1: S 10 ≤ 8 mm / 2 m Längskrümmung ≤ 4 mm/2 m Zum Vergleich: DIN 4074-1: S 10 ≤ 8 mm / 2 m Oberflächenbeschaffenheit Gehobelt und gefast Egalisiert und gefast Die rechten Seiten (kernnahen Seiten) müssen nach außen gerichtet sein Bearbeitung der Enden Rechtwinklig gekappt Verklebung der Hölzer DIN EN 14080 Klebstofftyp I nach DIN EN 301 Gebrauchseigenschaften nach DIN 68141 Keilzinkung DIN EN 15497 Quell- und Schweindmaße Maßänderungen / Differentielle Quellung und Schwindung Bei Änderung der Holzfeuchte je 1 % 0,24 % Quellung- und Schwindungsanisotropie Verhältnis tangential zu radial 2 Eigenschafts- und Kenngrößen Rohdichte ρ (bei ca. 15 % HF) im Mittel 450 - 480 kg/m³ Wasserdampfdiffusionswiderstandszahl µ (DIN 4108) 40 Wärmeleitfähigkeit λR (DIN 4108) 0,13 W / (m*K) Dimensions- und Formstabilität Gut Baustoffklasse (DIN EN 13501-1) D-s2, d0 Baustoffklasse (DIN 4102) B2 (normal entflammbar) Abbrandgeschwindigkeit im Mittel 0,65 – 0,70 mm/min. Tabelle 4: Anforderungen an QLH -Duo/Trio-plus Tabelle 5: Bauphysikalische Kennwerte für KVH -1plus und QLH -Duo/Trio-plus Tabelle 6: Kennzeichnung KVH 1-plus und QLH -Duo/Trio-plus Bauphysikalische Kennwerte und Kennzeichnung Produkt Produktregel Kennzeichnung Nicht keilgezinktes KVH®-1plus® DIN EN 14081-1 mit DIN 20000-5 CE-Zeichen Keilgezinktes KVH®-1plus® DIN EN 15497 mit DIN 20000-7 CE-Zeichen QLH®-Duo/Trio-plus® DIN EN 14080 mit DIN 20000-3 CE-Zeichen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen (Einkaufsbedingungen) der - Rettenmeier Holzindustrie Wilburgstetten GmbH, Industriestr. 1, 91634 Wilburgstetten - Rettenmeier Holzindustrie Hirschberg GmbH, Ullersreuth 61, 07927 Hirschberg - Rettenmeier Holzindustrie Ramstein GmbH, Industriestr. 1, 66877 Ramstein-Miesenbach - Rettenmeier Holding AG, Industriestr. 1, 91634 Wilburgstetten betreffend den Einkauf von Waren § 1 Allgemeines, Geltungsbereich (1) Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern und Lieferanten (nachfolgend: „Verkäufer“). (2) Die AEB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen, ohne Rücksicht darauf, ob der Verkäufer die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 651 BGB), sowie jegliche Dienstleistungen (im Folgenden auch: Ware). Die AEB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von Waren mit demselben Verkäufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten; über Änderungen unserer AEB werden wir den Verkäufer in diesem Fall unverzüglich gem. § 12 informieren. (3) Diese AEB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers dessen Lieferungen vorbehaltlos annehmen. (4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Verkäufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AEB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. (5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Verkäufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AEB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden. § 2 Vertragsschluss (1) Unsere Bestellung gilt frühestens mit schriftlicher Abgabe oder Bestätigung als verbindlich. Auf offensichtliche Irrtümer (z.B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten der Bestellung einschließlich der Bestellunterlagen hat uns der Verkäufer zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung vor Annahme hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller in gesetzlichem bzw. vertraglich vereinbartem Umfang zu. (2) Der Verkäufer ist gehalten, unverzüglich nach Erhalt der Bestellung eine Auftragsbestätigung zu erteilen. (3) Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch uns. § 3 Lieferzeit und Lieferverzug (1) Die von uns in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Wenn die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, beträgt sie 48 Stunden ab Vertragsschluss. Der Verkäufer ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte Lieferzeiten – aus welchen Gründen auch immer – voraussichtlich nicht einhalten kann. (2) Erbringt der Verkäufer seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich unsere Rechte – insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz – nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Regelungen in Abs. 3 bleiben unberührt. (3) Ist der Verkäufer in Verzug, können wir – neben weitergehenden gesetzlichen Ansprüchen – pauschalierten Ersatz unseres Verzugsschadens i.H.v. 1% des Nettopreises pro vollendete Kalenderwoche verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5% des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns ein höherer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. § 4 Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug (1) Der Verkäufer ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Verkäufer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Verkauf vorrätiger Ware). Zu Teillieferungen und/oder Teilleistungen ist der Verkäufer nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung berechtigt. (2) Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands „frei Haus“ an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an unseren Geschäftssitz in Wilburgstetten zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erfüllungsort (Bringschuld). (3) Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer und Anzahl) sowie unserer Bestellkennung (Datum und Nummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollständig, so haben wir hieraus resultierende Verzögerungen in der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist uns eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden. (4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache geht mit Übergabe am Erfüllungsort auf uns über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Annahme steht es gleich, wenn wir uns im Annahmeverzug befinden. (5) Für den Eintritt unseres Annahmeverzuges gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Verkäufer muss uns seine Leistung aber auch dann ausdrücklich anbieten, wenn für eine Handlung oder Mitwirkung unsererseits (z.B. Beistellung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Geraten wir in Annahmeverzug, so kann der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (§ 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Verkäufer herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Verkäufer weitergehende Rechte nur zu, wenn wir uns zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten haben. § 5 Preise und Zahlungsbedingungen (1) Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend. Alle Preise verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist. (2) Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schließt der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Verkäufers (z.B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z.B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) ein. (3) Der vereinbarte Preis ist innerhalb von 90 Kalendertagen ab vollständiger Lieferung und Leistung (einschließlich einer ggf. vereinbarten Abnahme) sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig. Wenn wir Zahlung innerhalb von 45 Kalendertagen leisten, gewährt uns der Verkäufer 3% Skonto auf den Nettobetrag der Rechnung. Bei Banküberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn unser Überweisungsauftrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei unserer Bank eingeht; für Verzögerungen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken sind wir nicht verantwortlich. (4) Wir schulden keine Fälligkeitszinsen. Der Verzugszins beträgt jährlich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Für den Eintritt unseres Verzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei hiervon ggf. abweichend in jedem Fall eine schriftliche Mahnung durch den Verkäufer erforderlich ist. (5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen uns in gesetzlichemUmfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange uns noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Verkäufer zustehen. (6) Der Verkäufer hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen (7) Die vereinbarten Preise bleiben als Preisobergrenze für die Zukunft gültig. Jegliche Änderungen müssen gesondert schriftlich mit uns vereinbart werden. § 6 Geheimhaltung und Eigentumsvorbehalt (1) An Abbildungen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen, Ausführungsanweisungen, Produktbeschreibungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Unterlagen sind ausschließlich für die vertragliche Leistung zu verwenden und nach Erledigung des Vertrags an uns zurückzugeben. Gegenüber Dritten sind die Unterlagen sowie Bestellungen, Lieferungen und Preise streng geheim zu halten, und zwar auch nach Beendigung des Vertrags. Die Geheimhaltungsverpflichtung erlischt erst, wenn und soweit das in den überlassenen Unterlagen enthaltene Wissen allgemein bekannt geworden ist. (2) Vorstehende Bestimmung gilt entsprechend für Stoffe und Materialien (z.B. Software, Fertig- und Halbfertigprodukte) sowie für Werkzeuge, Vorlagen, Muster und sonstige Gegenstände, die wir dem Verkäufer zur Herstellung beistellen. Derartige Gegenstände sind – solange sie nicht verarbeitet werden – auf Kosten des Verkäufers gesondert zu verwahren und in angemessenem Umfang gegen Zerstörung und Verlust zu versichern. (3) Eine Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (Weiterverarbeitung) von beigestellten Gegenständen durch den Verkäufer wird für uns vorgenommen. Das gleiche gilt bei Weiterverarbeitung der gelieferten Ware durch uns, so dass wir als Hersteller gelten und spätestens mit der Weiterverarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Eigentum am Produkt erwerben. (4) Die Übereignung der Ware auf uns hat unbedingt und ohne Rücksicht auf die Zahlung des Preises zu erfolgen. Nehmen wir jedoch im Einzelfall ein durch die Kaufpreiszahlung bedingtes Angebot des Verkäufers auf Übereignung an, erlischt der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers spätestens mit Kaufpreiszahlung für die gelieferte Ware. Wir bleiben im ordnungsgemäßen Geschäftsgang auch vor Kaufpreiszahlung zur Weiterveräußerung der Ware unter Vorausabtretung der hieraus entstehenden Forderung ermächtigt (hilfsweise Geltung des einfachen und auf den Weiterverkauf verlängerten Eigentumsvorbehalts). Ausgeschlossen sind damit jedenfalls alle sonstigen Formen des Eigentumsvorbehalts, insbesondere der erweiterte, der weitergeleitete und der auf die Weiterverarbeitung verlängerte Eigentumsvorbehalt. § 7 Mangelhafte Lieferung (1) Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Verkäufer gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. (2) Nach den gesetzlichenVorschriften haftet der Verkäufer insbesondere dafür, dass dieWare bei Gefahrübergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Produktbeschreibungen, die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung – Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese AEB in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung von uns, vom Verkäufer oder vom Hersteller stammt. Der Verkäufer sichert uns zu, dass die gelieferten Waren in jeder Hinsicht, insbesondere hinsichtlich Zusammensetzung, Konstruktion und Kennzeichnung mangelfrei und in Deutschland und/oder in dem sich aus der Bestellung ergebenden Bestimmungsland uneingeschränkt verkehrsfähig sind und dass mit ihrem Vertrieb weder geltende rechtliche Vorschriften verstoßen noch in Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte oder Vertriebsbindungen, eingegriffen wird. (3) Abweichend von § 442 Abs. 1 S 2 BGB stehen uns Mängelansprüche uneingeschränkt auch dann zu, wenn uns der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist. (4) Für die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB), mit folgender Maßgabe: Unsere Untersuchungspflicht beschränkt sich auf Mängel, die bei unserer Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere sowie bei unserer Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren offen zu Tage treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung). Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Unsere Rügepflicht für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. In allen Fällen gilt unsere Rüge (Mängelanzeige) als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 10 Arbeitstagen beim Verkäufer eingeht. Die Mängelanzeige kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Der Verkäufer kann sich nicht auf eine Verletzung der Rügeobliegenheit seitens des Bestellers berufen, wenn die Mangelhaftigkeit der Ware auf Umständen beruht, die der Verkäufer kennt oder über die er nur infolge grober Fahrlässigkeit in Unkenntnis sein konnte. (5) Die zum Zwecke der Prüfung und Nachbesserung vom Verkäufer aufgewendeten Kosten (einschließlich eventueller Ausbau- und Einbaukosten) trägt dieser auch dann, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vorlag. Unsere Schadensersatzhaftung bei unberechtigtem Mängelbeseitigungsverlangen bleibt unberührt; insoweit haften wir jedoch nur, wenn wir erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt haben, dass kein Mangel vorlag. (6) Kommt der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung – nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) – innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so können wir den Mangel selbst beseitigen und vom Verkäufer Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Nacherfüllung durch den Verkäufer fehlgeschlagen oder für uns unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendemEintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; von derartigen Umständen werden wir den Verkäufer unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, unterrichten. (7) Im Übrigen sind wir bei einem Sach- oder Rechtsmangel nach den gesetzlichen Vorschriften zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Außerdem haben wir nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz. § 8 Lieferantenregress (1) Unsere gesetzlich bestimmten Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB) stehen uns neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt zu. Wir sind insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Verkäufer zu verlangen, die wir unserem Abnehmer im Einzelfall schulden. Unser gesetzliches Wahlrecht (§ 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschränkt. (2) Bevor wir einen von unserem Abnehmer geltend gemachten Mangelanspruch (einschließlich Aufwendungsersatz gemäß §§ 478 Abs. 3, 439 Abs. 2 BGB) anerkennen oder erfüllen, werden wir den Verkäufer benachrichtigen und unter kurzer Darlegung des Sachverhalts um schriftliche Stellungnahme bitten. Erfolgt die Stellungnahme nicht innerhalb angemessener Frist und wird auch keine einvernehmliche Lösung herbeigeführt, so gilt der von uns tatsächlich gewährte Mangelanspruch als unserem Abnehmer geschuldet; dem Verkäufer obliegt in diesem Fall der Gegenbeweis. (3) Unsere Ansprüche aus Lieferantenregress gelten auch dann, wenn die Ware vor ihrer Veräußerung an einen Verbraucher durch uns oder einen unserer Abnehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde. § 9 Produzentenhaftung (1) Ist der Verkäufer für einen Produktschaden, eine Schutzrechtsverletzung oder für einen sonstigen Eingriff in Rechte Dritter verantwortlich, hat er uns insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. Die Freistellungspflicht des Verkäufers bezieht sich insbesondere auf sämtliche Kosten und Aufwendungen einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung. (2) Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Verkäufer Aufwendungen gem. §§ 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschließlich von uns durchgeführter Rückrufaktionen ergeben. Über Inhalt und Umfang von Rückrufmaßnahmen werden wir den Verkäufer – soweit möglich und zumutbar – unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. (3) Der Verkäufer hat eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 10 Mio EUR pro Personen-/Sachschaden abzuschließen und zu unterhalten. Die Bestätigung hierüber hat er auf schriftliche Aufforderung durch uns vorzulegen. (4) Dem Verkäufer ist Verschulden seiner Verrichtungsgehilfen in gleicher Weise wie eigenes Verschulden bis zu einem Betrag von 100.000,00 EUR je Schadensfall anzulasten. (5) Der Verkäufer sichert zu, dass er die Anforderungen der EU-Chemikalienverordnung REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 30.12.2006) in der jeweils gültigen Fassung einhält, insbesondere die Registrierung der Stoffe erfolgt ist. Der Besteller ist nicht verpflichtet, im Rahmen der REACH-Verordnung eine Zulassung für eine vom Lieferanten gelieferte Ware einzuholen. § 10 Verjährung (1) Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. (2) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Mängelansprüche 3 Jahre ab Gefahrübergang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Die 3-jährige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die gesetzliche Verjährungsfrist für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB) unberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren darüber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch gegen uns geltend machen kann. (3) Die Verjährungsfristen des Kaufrechts einschließlich vorstehender Verlängerung gelten – im gesetzlichen Umfang – für alle vertraglichen Mängelansprüche. Soweit uns wegen eines Mangels auch außervertragliche Schadensersatzansprüche zustehen, gilt hierfür die regelmäßige gesetzliche Verjährung (§§ 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der Verjährungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer längeren Verjährungsfrist führt. § 11 Rechtswahl und Gerichtsstand (1) Für diese AEB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Verkäufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts unterliegen dem Recht am jeweiligen Lagerort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist. (2) Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz in Wilburgstetten. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung zu erheben. § 12 Änderungen der AEB Änderungen dieser AEB werden dem Lieferanten spätestens 30 Tage vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform oder auf einem elektronischen Kommunikationsweg angeboten. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Lieferant seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird der Besteller gesondert hinweisen. Stand: 06 / 2013

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